Traueranzeigen
Die erste bekannte Todesanzeige stammt aus dem Jahr 1753 und wurde im Ulmer Intelligenzblatt veröffentlicht. Es handelte sich um eine schlichte Fließtextanzeige. Heute werden Todesanzeigen aufwendiger gestaltet und der Trend geht immer mehr zu individuellen Anzeigen, z.B. mit Foto und individuellem Anzeigenhintergrund.
Traueranzeigen werden hauptsächlich in Tageszeitungen und Anzeigenblättern veröffentlicht und gelten neben dem Sport- und dem Lokalteil als meistgelesener Zeitungsteil. Sie dienen der Bekanntgabe von Todesfällen an eine große Allgemeinheit. Da sie in vielen Fällen statt einer Versendung von Trauerbriefen geschaltet werden, enthalten sie oft die Information über den Termin der Beerdigung bzw. Trauerfeier. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Todesanzeige sollte vorher genau überlegt werden. Wenn nur eine Beerdigung im stillen Kreis der Verwandtschaft gewünscht wird, sollte die Anzeige erst nach dieser veröffentlicht werden. In solchen Fällen findet man den Hinweis, dass die Beerdigung bereits im engsten Familienkreis stattgefunden hat.
Folgende Informationen sollten in einer Anzeige enthalten sein:
- Vollständiger Name und evtl. Titel des Verstorbenen sowie Geburtsname
- Angabe besonderer Ehrungen und Auszeichnungen wie z.B. „Träger des Bundesverdienstkreuzes“
- Geburtsdatum und Todesdatum
Bei den Angehörigen kann individuell entschieden werden, wer namentlich in der Anzeige erwähnt wird und ob nur Familienmitglieder oder auch Freunde erwähnt werden sollen. Mittlerweile ist es üblich, dass für einen Verstorbenen von verschiedenen Personen Anzeigen geschaltet werden, z.B. Familienkreis und Freundeskreis. Wenn in einer Anzeige alle Angehörigen erwähnt werden, sollte eine spezielle Reihenfolge beachtet werden. An erster Stelle steht der Hinterbliebene Ehepartner, dann kommen die Kinder nach Alter und die Schwiegerkinder. Es folgen die Enkel- und Urenkel sowie die Geschwister und deren Partner.
Als Adresse wird in einer Traueranzeige die letzte Adresse des Verstorbenen angegeben. Ob Ort und Datum der Beerdigung bzw. Trauerfeier erwähnt werden, ist, wie bereits beschrieben, von dem Datum der Veröffentlichung der Anzeige abhängig.
Immer häufiger ist auch der Name des Bestattungsunternehmens, welches die Trauerfeierlichkeiten ausrichtet, unter dem eigentlichen Anzeigentext zu finden. Meist ist dies mit einem Hinweis verbunden, wo die Trauerspenden, wie Kranz-, Blumen- und Geldspenden hin geliefert werden können.
Bei der Auswahl des Textes einer Todesanzeige sollten einige Dinge beachtet werden. So kann kurz die Todesursache erwähnt werden (z.B. „nach kurzer schwerer Krankheit“). Auch ein Spruch, der zum Verstorbenen passt, ist in einer Traueranzeige üblich.
In manchen Traueranzeigen findet man den Hinweis an die Besucher der Beerdigung, dass von Beileidsbezeugungen am Grab abgesehen werden soll. Dies soll eventuell unpassende Worte am Grabe verhindern, die die trauernden Hinterbliebenen in eine noch mutmaßlichere Lage bringen könnten.
Die Formalitäten sollten, ähnlich der Todesanzeige in der Zeitung, eingehalten werden. Im Idealfall ähnelt der Text des Trauerbriefes dem in der gedruckten Anzeige. Jedoch sollte sich der Trauerbrief immer durch ein paar persönliche Worte an die jeweiligen Empfänger von einer Zeitungsanzeige an die Allgemeinheit unterscheiden.
Bei der Form des Trauerbriefes hat man mehrere Möglichkeiten zur Auswahl. Es ist natürlich möglich ihn handschriftlich anzufertigen und zu vervielfältigen, jedoch sollte man bedenken, dass handgeschriebene individuelle Zeilen persönlicher wirken. Zudem bietet sich bereits beim Schreiben eine gute Gelegenheit sich mit der Trauer auseinander zu setzen. Wie man sich jedoch entscheidet, eine persönliche Signatur sollte auch unter einem maschinell geschriebenen Trauerbrief nicht fehlen.
Danksagunganzeigen
Aus Kosten- oder Zeitgründen können Hinterbliebene anstelle des Verschickens persönlicher Danksagungskarten, eine Danksagungsanzeige in der Zeitung veröffentlichen. Oft ist es nicht möglich alle Adressen der Beileidsbezeugenden zu ermitteln, so dass eine solche Anzeige der einzige Weg ist, ihnen für ihre Anteilnahme zu danken. Als Überschrift wird häufig der Ausdruck „Statt Karten“ verwendet. Die Anzeige sollte ca. drei bis vier Wochen nach der Beerdigung in derselben Zeitung wie die Traueranzeige erscheinen.
Eine Danksagungsanzeige gibt den Hinterbliebenen die Möglichkeit sich für Blumen-, Kranz- oder Geldspenden oder für die Anteilnahme am Tod des Angehörigen zu bedanken. Dabei muss der Name des Verstorbenen nicht unbedingt noch einmal erwähnt werden, was jedoch dennoch in der Mehrzahl der Danksagungen geschieht.
Danksagungskarten
Für viele Hinterbliebene ist es eine Selbstverständlichkeit sich bei den Kondolierenden mit einer Dankeskarte mit schwarzem Trauerrand persönlich für ihre Spenden und Anteilnahme zu bedanken. Sollten zuvor Trauerbriefe versendet worden sein, so kann man hier an die schriftliche persönlichere Form, im Gegensatz zur Danksagung in der Zeitung, anschließen. Natürlich ist das Verschicken von Karten auch zusätzlich zur Schaltung einer Anzeige möglich.
Bei einer Dankeskarte ist es eher üblich, dass man einen Text vervielfältigt. Auch hier sollte man wieder darauf achten, jede Karte persönlich zu unterschreiben.